Strassensperrungen 2020/21
Sperrungen
Langestraße
Vollsperrung bis 30. März 2021 zwischen Fischerstraße und Herrenpfad.
Benekestraße
Vollsperrung bis zum 26. März 2021 zwischen Schulzen- und Wiedaschstraße.
Seilerstraße
Vom 01. Oktober 2020 bis 14. Mai 2021 vor dem Haus Seilerstraße 12 Vollsperrung. Es gibt einen Durchlass für Radfahrer und Fußgänger.
Luisenstraße
Bis 14. Mai 2021 gesperrt
An der Mühle
Vom 19. Oktober 2020 bis 14. Mai 2021 Fahrbahneinengungen aufgrund wandernder Bauabschnitte im gesamten Bereich.
Vollsperrung bis 20. November 2020 in Höhe Haus Nr. 7
Mühlenstraße/Marienstraße
Vom 19. Oktober 2020 bis auf Weiteres halbseitige Sperrungen wegen wechselnder Bauabschnitten im Kreuzungsbereich.
Halemstraße
Vom 01. Oktober 2020 bis 28. Februar 2021. Gehweg- und halbseitige Sperrung der Fahrbahn vor dem Haus Halemstraße 8.
Knyphausenstraße/ Wiedaschstraße
Vom 01. Oktober 2020 bis 14.05.2021. Gehwegsperrung vor dem Haus Knyphausenstraße 14-15.
Moltkestraße
Vom 07. Oktober 2020 bis 28. Februar 2021. Gehweg- und halbseitige Sperrung der Fahrbahn vor dem Haus Moltkestraße 13.
Ausserdem werden in der Zeit vom 1. Oktober 2020 bis voraussichtlich zum 14. Mai 2021 aufgrund von Baumaßnahmen verschiedene Straßen halbseitig gesperrt. Umleitungen werden – soweit erforderlich – entsprechend ausgeschildert. Anliegern wird die Fahrt bis zur Baustelle freigegeben. Für verschiedene Straßen wird ein Haltverbot angeordnet. Bitte beachtet die jeweilige Beschilderung.
Während der genannten Zeiten können die Entsorgungsfahrzeuge manche gesperrten Straßenteile nicht anfahren. Hier werden die Anlieger gebeten, ihre Müllbehälter an die nächste befahrbare Straße zur Abfuhr bereitzustellen.
Aufgrund der aktuellen Situation wird die für die Zeit vom 26.12.2020, 0:00 Uhr, bis zum 03.01.2021, 24:00 Uhr, angeordnete allgemeine Verkehrssperre nicht in Kraft treten.
Saisonverkehrssperre 2019/2020
Die allgemeine Kfz-Verkehrssperre gilt von Samstag den 16.Mai 2020 bis Sonntag den 25. Oktober 2020.
Von Mittwoch, den 26. Dezember 2020, 0.00 Uhr, bis Sonntag, den 03. Januar 2021, 24.00 Uhr.
Um euer Ferienquartier zu erreichen, bekommt ihr während des Saisonverkehrsverbots auf der Überfahrt mit der Fähre eine Ausnahmegenehmigung nach §§ 45, 46 StVO. Diese Erlaubnis berechtigt euch zum Befahren der verkehrsberuhigten Bereiche für eine Stunde nach Ankunft des Schiffes.
Die von der AG Reederei Norden-Frisia ausgegebene Platzkarte berechtigt nicht zum Parken. Bitte stellt eure Parkscheibe ein!
Generell gilt:
Alljährlich gilt für das Ortsgebiet von Norderney westlich der Mühlenstraße und nördlich der Hafenstraße ein allgemeines Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge. Dieses Saisonverkehrsverbot gilt von Mitte/Ende März bis Mitte/Ende Oktober eines jeden Jahres (Beginn der Osterferien bis Ende der Herbstferien) und zwischen Weihnachten und Neujahr. Zudem gilt für zusätzliche Straßenzüge ein Nachtfahrverbot.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zu erlangen.